SV

SV – Satzung

Satzung der Schülervertretung der Gesamtschule Kaiserplatz

Inhaltsverzeichnis

  • Präambel
  • Schülerrat
  • Wahl und Abstimmung
  • Gültigkeit der Stimme
  • Eilausschuss
  • Aufgaben

Präambel

Die Schüler und die Schülerinnen (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die maskuline Form verwendet) sind das höchste Gut der Schule.

Daraus resultiert, dass jeder Schüler das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern.

Für diese Rechte steht die Schülervertretung der Gesamtschule Kaiserplatz, daher ist sie befugt, Probleme des schulischen Lebens sowie Beschwerden allgemeiner Art aufzugreifen, sie mit den am Schulleben Beteiligten zu diskutieren und Lösungen zu suchen. Die Schülervertretung ist ebenso befugt, dringende Anliegen über die Schule den Schulaufsichtsbehörden vorzutragen.

Dies beinhaltet, dass die Schülervertretung und ihre Gremien an der Gesamtschule Kaiserplatz die Interessenvertretung der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, Lehrerschaft, Elternschaft und Öffentlichkeit sind. Sie ist unabhängig von religiöser Überzeugung, Herkunft, soziale Schicht, Alter und Sexualität.

Gerechtigkeit

Wer fleißig ist, bekommt gute Noten. Auch Verbesserungen sollen zur Kenntnis genommen werden. Ist der Finger oben wird man dich loben.

Gerechtigkeit sollst nicht nur du erfahren, sondern du sollst dich auch gerecht gegenüber deinen Mitmenschen verhalten. Wir verhalten uns alle fair und gerechtuntereinander.

Schülervertretung (Im Folgenden SV)

1. Die Schülervertretung ist das oberste demokratische Vertretungsgremium der gesamten Schülerschaft.

2. Die SV-Sitzung ist Ort der freien Meinungsäußerung der Schüler. Dementsprechend werden alle Anträge und Meinungen gehört.

3. Die SV gilt als beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder bei einer Abstimmung oder einer Wahl anwesend sind (SchulG NRW §63 (5)).

4. Zu seiner Sitzung treffen sich alle Klassen- sowie Stufensprecher mit ihrem Vertreter und diskutieren schülerrelevante Themen, planen Veranstaltungen und wählen die Schülersprecher und die Gremien (SV-Erlass §2.1 bis §2.6).

5. SV-Sitzungen finden während der Schulzeit als Pflichtveranstaltung für Klassensprecher und Stufensprecher statt. Bei ihrem Fehlen sind deren Stellvertreter dazu verpflichtet, sie zu vertreten.

6. Als Tagungsort fungiert das Forum.

7. Die Schülersprecher organisieren und leiten die Schülerratssitzung. Die SVLehrerInnen stehen beratend zur Seite. In Absprache kann auch ein SV-Lehrer die Organisation und die Leitung übernehmen. Auch können Aufgaben geteilt werden.

8. Eine Einladung muss fristgerecht an die Mitglieder der SV eine Woche vor der Sitzung erfolgt sein. Die Einladung muss folgende Punkte beinhalten: Termin (Datum, Wochentag, Uhrzeit), Ort, Tagesordnungspunkte.

9. Alle Klassensprecher, Stufensprecher und SV-Lehrer sowie deren Stellvertreter erhalten diese Einladung.

10.Vor Beginn der Sitzung sind zwei Protokollanten zu bestimmen. Das Protokoll muss innerhalb von einer Woche an die Schülersprecher geschickt werden.

11.Arbeits- und Projektgruppen, Gremien oder Initiativgruppen können zur Verfolgung von SV-Zielen eingerichtet werden. Ihre Vorschläge sind der SV zur Abstimmung vorzulegen.

12.Die SV muss spätestens 5 Wochen nach Schulbeginn zusammentreten, um die Wahlen durchzuführen.

Wahlen und Abstimmung

1. Wahlen erfolgen nach demokratischen Prinzipien.

2. Abstimmungen, davon ausgenommen sind personenbezogene Wahlen, erfolgen in der Regel durch Handzeichen.

3. Stellt 1/5 der Stimmberechtigten den Antrag auf eine geheime Abstimmung, so muss diesem stattgegeben werden.

4. Personenbezogene Wahlen erfolgen mittels Wahlzettel.

5. Bei Personenbezogenen Wahlen kann ein Antrag auf Wiederwahl gestellt werden. Über diesen ist zunächst abzustimmen (Mehrheitsentscheid)

Geleitet werden die Wahlen durch die Schülersprecher.

1. Gewählt ist der Kandidat, der sich um ein Amt bewirbt, und die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann.

2. Die Klassen- und Stufensprecher und Vertreter werden zu Beginn des Schuljahrs gewählt. Das heißt, dass ihre Amtszeit ein Schuljahr beträgt.

3. Stimmberechtigt sind die erst gewählten Klassensprecher in den Klassen der Sekundarstufe 1. Für die Oberstufe gilt ein stimmberechtigter Vertreter pro 20 Schüler.

4. Stellvertretende Klassen- und Stufensprecher sind bei Anwesenheit der Klassen- und Stufensprecher bei Abstimmungen und Wahlen des Schülerrates nicht stimmberechtigt.

Ist der Klassen- und Stufensprecher aus persönlichen Gründen verhindert, wird die Stimme automatisch an den stellvertretenden Klassen- und Stufensprecher übertragen.

5. Bei Wahlen bzw. bei geheimen Abstimmungen wird eine Wahlkommission bzw. eine Abstimmungskommission gebildet. Sie besteht aus drei Schülerratsmitglieder. Alle drei dürfen keine Wahlkandidat sein. Sie werden aus den Reihen des Schülerrates benannt.

6. Wenn eine Abstimmung unentschieden ausgeht, entscheiden die Schülersprecher nach bestem Gewissen.

Abstimmungsverfahren

1. Zuerst müssen die Kandidaten über Aufgaben, Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.

2. Die Schülersprecher erstellen die gültige Lister aller Kandidaten.

3. Jeder Klassen – bzw. Stufensprecher darf pro Wahl nur eine Stimme abgeben.

4. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.

5. Die gewählten Vertreter werden gefragt, ob sie die Wahl annehmen möchten.

Wahl der Schülersprecher/stellvertretenden Schülersprecher

1. Der Schülersprecher wird vom wahlberechtigten Anteil der SV für ein Jahr gewählt.

2. Die Kandidaten werden aus den Reihen der SV genannt.

3. Die Schüler sollen sich vor dem Wahlgang vorstellen.

4. Der stellvertretende Schülersprecher steht in seinem zweiten Jahr automatisch zur Wiederwahl. Auf Antrag kann eine Abwahl stattfinden.

5. Eine Abwahl während des Schuljahres ist mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Schülerrates zulässig.

Wahl der Vertreter für die Schulkonferenz

Wahl der Vertreter für Finanzen

1. Die Vertreter für die o.g. Ämter werden vom wahlberechtigten Anteil der SV in der ersten Sitzung des Schuljahres für ein Jahr gewählt.

2. Zur Wahl können alle Stufensprecher und Klassensprecher ab Klasse 7 stehen.

3. Die Schüler sollen sich vor dem Wahlgang vorstellen und ihre Motivation bekannt geben.

Wahl der Verbindungslehrer

1. Die Verbindungslehrer (SV-Lehrer) werden vom wahlberechtigten Anteil des Schülerrates für ein Jahr gewählt.

2. Alle Mitglieder des Schülerrates können Kandidaten vorschlagen. Die Schulleitung fragt in der ersten Lehrerkonferenz das Interesse am Amt des Verbindungslehrers ab und informiert die SV-Spitze darüber

3. Für die Schülerzahl der Gesamtschule Kaiserplatz sollen drei Verbindungslehrer gewählt werden

4. Es kann ein Antrag auf Wiederwahl gestellt werden. Über diesen ist zunächst abzustimmen (Mehrheitsentscheid)

Wahlzettel

Gültigkeit der Stimme

1. Wahlzettel ohne Angaben gelten als Stimmenthaltung

2. Ungültig sind Wahlzettel, 1. aus denen sich die Stimmen des Kandidaten nicht eindeutig ergibt, 2. die einen Vorbehalt oder Zusatz enthalten oder 3. die mehr als die zu wählende Anzahl an Kandidaten enthalten.

Benennung im Protokoll

Bei personenbezogenen Wahlen werden im Protokoll keine Stimmzahlen genannt. Es wird lediglich mit „mehrheitlich gewählt“ vermerkt.

Eilausschuss

1. Der Eilausschuss fasst im Eilverfahren Beschlüsse, wenn es vorher nicht möglich war, eine SV-Sitzung einzuberufen.

2. Er setzt sich zusammen aus dem Schülersprecherteam, den SV-Lehrern, den Beauftragten für Finanzen, sowie den Vertretern für die Schulkonferenz.

3. Er kann Beschlüsse fassen, wenn aus den o.g. Bereichen mindestens die Hälfte der Amtsinhaber anwesend sind.

4. Den Eilausschuss führt der Schülersprecher.

5. Der Eilausschuss hat gegenüber der SV Informationspflicht.

6. Beschlüsse werden durch demokratische Abstimmung geregelt.

7. Die SV hat das Recht, gefasste Beschlüsse des Eilausschusses nachträglich zu diskutieren und dann entweder zu bestätigen oder ggf. zu widerrufen.

Aufgaben der Ämter

1. Alle Ämter in der Schülervertretung müssen nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle der Schülerschaft ausgeführt werden.

2. Alle Amtsinhaber sind an die Satzung der Schülervertretung gebunden.

3. AlleAmtsinhaber müssen mit der Satzung der Schülervertretung vertraut sein.

Die Aufgabe der Schülersprecher

1. Der Schülersprecher ist der oberste Repräsentant der Schülerschaft.

2. Er beruft Schülerratssitzungen ein, organisiert deren Tagesordnung und leitet die Sitzung.

3. Er hält Kontakt zur Schulleitung und koordiniert SV-Aktionen mit der Schulleitung und den SV-Lehrern.

4. Er ist verantwortlich für die Organisation und Planung sämtlicher SVVeranstaltungen. Er kann allerdings Zuständigkeiten für bestimmte Bereiche und Aufgaben auf andere vertrauensvolle Personen übertragen.

5. Der Schülersprecher sollte über die Arbeit aller Projektgruppen informiert sein, er muss in mindestens einer Projektgruppe mitwirken.

6. Der Schülersprecher ist Ansprechpartner der Schüler bei schulischen Problemen, insbesondere bei Konflikten mit Lehrern.

7. Er kümmert sich um SV-Post und den sonstigen hausinternen und –externen Schriftverkehr der Schülervertretung.

8. Er ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, kann diese Aufgabe aber auch auf andere SchülerInnen der Schülervertretung übertragen.

9. Er sorgt aktiv für die Einhaltung der SV-Satzung.

10. Er bemüht sich um Kontakt zu anderen Schulen, insbesondere zu Partnerschulen und Schulen im Krefelder Raum.

11. Der Schülersprecher stellt gleichzeitig einen Teil des Eilausschusses der Schülervertretung dar (§ 3, Abs.2). Dieser wird von dem Schülersprecher geleitet.

12. Er hat gegenüber allen Organen der Schülervertretung Informationspflicht und ist gegenüber der SV rechenschaftspflichtig.

13. Er prüft alle Protokolle (in Absprache mit der SV-Spitze) leitet dieses an die Klassen, Jahrgangsstufen, Verbindungslehrer und Schulleitung. Ebenfalls veröffentlicht er es am SV-Brett.

Die Aufgabe der stellvertretenden Schülersprecher

1. Die stellvertretenden Schülersprecher unterstützen die Schülersprecher in ihrem Amt.

2. Die stellvertretenden Schülersprecher sind die Repräsentanten der Schülerschaft.

3. Sie übernehmen im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit der Schülersprecher deren Aufgaben vorübergehend.

4. Der stellvertretende Schülersprecher stellt gleichzeitig einen Teil des Eilausschusses der Schülervertretung dar.

5. Der stellvertretende Schülersprecher sollte über die Arbeit aller Projektgruppen informiert sein, er muss in mindestens einer Projektgruppe mitwirken.

6. Er hat gegenüber allen Organen der Schülervertretung Informationspflicht und ist gegenüber der SV rechenschaftspflichtig.

Die Aufgaben der Vertreter für die Schulkonferenz

1. Die Vertreter vertreten die SV in der Schulkonferenz. Sie sind in ihren Entscheidungen frei, sie sind jedoch den Interessen der Schülerschaft verpflichtet. Es ist oberstes Gebot das Wohl der Schülerschaft in der Schulkonferenz zu wahren, zu verteidigen und zu mehren.

2. Sie haben gegenüber allen Organen der Schülervertretung Informationspflicht und sind gegenüber der SV rechenschaftspflichtig.

Die Aufgaben des Kassenwarts & der Kassenprüfer

1. Sie verwalten gemeinsam mit der SV-Spitze die Finanzen der Schülervertretung.

2. Der Kassenwart darf von sich aus kein Geld ausgeben. Leiter einer Projekt-Gruppe müssen mit einem Finanzierungsanliegen an den Kassenwart herantreten und die Ausgabe darlegen und begründen. Dieser kontaktiert die SV-Spitze, welche als beratende Instanz in den Prozess involviert ist. Der Kassenwart stellt in Absprache mit der SV-Spitze Anträge an den Förderverein.

3. Kassenwart und Kassenprüfer müssen auf der ersten Schülerratssitzung im neuen Schuljahr einen Rechenschaftsbericht über das letzte abgelaufene Schuljahr vorlegen. In diesem Rechenschaftsbericht müssen sich sämtliche Daten mit Belegen wiederfinden. Um dies zu tun, setzten sich Kassenwart und -prüfer vor der ersten SV-Sitzung zusammen.

Die Aufgaben der Verbindungslehrer

1. Die Verbindungslehrer beraten und fördern die SchülerInnen in SVAngelegenheiten.

2. Sie nehmen an der Schülerratssitzung teil.

3. Sie unterstützen das Schülersprecherteam bei ihren Aufgaben und können in Absprache mit dem Schülersprecherteam an den Gesprächen mit der Schulleitung teilnehmen.

4. Sie setzen sich innerhalb des Lehrerkollegiums für die Interessen der Schülerschaft ein.

5. Sie sind bei Bedarf auch zuständig für die Planung und Durchführung von SVVeranstaltungen. Jeder SV-Lehrer sollte über die Arbeit aller Projektgruppen informiert sein, er muss in mindestens einer Projektgruppe mitwirken.

6. Sie haben gegenüber allen Organen der Schülervertretung Informationspflicht, soweit sie dabei nicht andere Pflichten verletzten.

7. Mindestens ein SV-Lehrer steht den Vertretern der Schülerschaft in der Schulkonferenz beratend zur Seite.

Die Aufgaben der Stufensprecher

1. Die Stufensprecher müssen ihre Stufe über alle SV-Angelegenheiten schnellstmöglich informieren. Dies erfolgt durch die Vorstellung des Protokolls der SV-Sitzung in den Deutschkursen (Jg. 11) oder den LK-Bändern (Jg. 12+13) oder durch Einberufung einer SV-Stunde für die jeweilige JGST.

2. Sie müssen sich auf die Schülerratssitzung vorbereiten, indem sie vorher mit ihrer Stufe über Wünsche, Ziele und Anregungen diskutieren.

3. Die Stufensprecher müssen an der Schülerratssitzung teilnehmen, bei Verhinderung die Stellvertreter, und dort die Interessen ihrer Stufe vertreten.

4. Die Stufensprecher sollen, an den Arbeitsgruppen, Initiativgruppen und anderen Gremien aktiv teilnehmen.

5. Sie vertreten die Stufe auch gegenüber Lehrern und Stufenkoordinatoren.

Die Aufgaben der Klassensprecher

1. Die Klassensprecher müssen ihre Klasse über alle SV-Angelegenheiten informieren. Dies erfolgt in einer SV-Stunde in der jeweiligen Klasse, sobald das Protokoll der SV-Sitzung verteilt wurde.

2. Sie müssen sich auf die Schülerratssitzung vorbereiten, indem sie vorher mit ihrer Klasse über Wünsche, Ziele und Anregungen diskutieren.

3. Die Klassensprecher müssen an der Schülerratssitzung teilnehmen, bei Verhinderung die Stellvertreter, und dort die Interessen ihrer Klassen vertreten.

4. Die Klassensprecher sollen an den Arbeitsgruppen, Initiativgruppen und anderen Gremien aktiv teilnehmen.

5. Sie vertreten die Klasse auch gegenüber Lehrern.

Finanzierung

Die SV ist ein sich selbst finanzierendes Organ. Zu Beginn eines jeden Jahres sammelt die SV in jeder Klasse den SV-Euro ein. Hierzu wird allen Klassen erklärt, was mit dem Geld geplant ist.

Einnahmen aus regelmäßigen Projekten oder Aktionen (z.B. Waffelbacken/Karnevalsfeier) kommen der SV zu Gute.

Sonstiges

Zeugnisbemerkung: Das Amt des Klassen- bzw. Stufensprechers und deren Vertreter wird auf dem Zeugnis durch die Klassenlehrer vermerkt.

Besonderes Engagement für die Schulgemeinschaft soll zusätzlich auf dem Zeugnis vermerkt werden. Diese Aufgabe liegt bei den Verbindungslehrern.

Inkrafttreten

Diese Satzung wurde durch Beschluss der Sitzung der Schülervertretung der Gesamtschule Kaiserplatz vom 20.09.2019 angenommen und tritt durch Unterschrift durch das gewählte Schülersprecherteam sowie die SV-LehrerInnen in Kraft.

Gemäß SV-Erlass bedarf es keiner Genehmigung der Schule oder des Schulträgers.

Download der Satzung der Schülervertretung der Gesamtschule Kaiserplatz

SV – Wie erreicht man uns

Die einfachste Methode um zu uns Kontakt aufzunehmen ist uns direkt anzusprechen! Sucht uns in der Schule oder im SV-Büro!

Ihr habt ein Anliegen oder möchtet Lob oder Kritik loswerden? Dann schreibt uns eine Email! SV@gesamtschule-kaiserplatz.de

Ihr möchtet immer auf dem Laufenden sein? Dann folgt uns auf

SV Kaiserplatz
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SV – Was tun wir

Hier könnt Ihr einen Einblick bekommen, in einige Projekte, die wir als Schülervertretung initiiert haben und organisieren.

Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage

Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage

…ist ein Präventionsprojekt, bei dem sich Schülerinnen und Schüler gegen jede Form von Diskriminierung engagieren. Es steht für Gleichwertigkeit, Zusammenhalt und eine gewaltfreie demokratische Kultur in Schule und Gesellschaft.

 

Gegenwärtig suchen viele Menschen Schutz vor Verfolgung und Krieg in unserem Land und in unserer Stadt Krefeld. Gleichzeitig mache viele traurige Ereignisse an vielen Orten in Deutschland deutlich, dass es erforderlich ist, Rassisten, Neonazis und anderen antidemokratischen Kräften ihre Grenzen aufzuzeigen. Dazu können wir alle beitragen, nicht zuletzt auch in der Schule.

Während des Schuljahres 2016/2017 entschloss sich die Schülervertretung, dass die Gesamtschule Kaiserplatz eine „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (SOR-SMC) werden kann. Dazu gehört es, möglichst viele Mitglieder der Schulgemeinde dafür zu gewinnen, die Selbstverpflichtungserklärung des Projektes SOR-SMC zu unterschreiben und eine Patin oder einen Paten für die Schule zu finden.

Weit mehr als die erforderlichen 70% aller Personen, die damals an der Gesamtschule Kaiserplatz lernten und arbeiteten, haben die Erklärung unterschrieben.

Als Patin konnten wir unsere ehemalige Schülerin und olympische Goldmedaillen Gewinnerin im Rudern Lisa Schmidla gewinnen.

Die Schülervertretung versucht in nächster Zeit Projekte mit Bezug zu „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ umzusetzen, um jedermann in Krefeld zu zeigen, wie bunt, vielfältig und couragiert unsere Schule ist.

Schulplaner

Schulplaner

 

Besonders stolz sind wir auf unseren jährlichen SV-Planer, bei dem es sich um einen Mix aus Kalender, Hausaufgabenheft und Eltern-Lehrer-Buch handelt. Wir als SV haben diesen Planer selbst gestaltet und passen ihn in jedem Schuljahr den Wünschen und Anregungen unserer Schüler- und Lehrerschaft an. Durch die tolle finanzielle Unterstützung unseres Fördervereins (DANKE!) bekommen alle neuen Fünftklässler in jedem Jahr den Planer geschenkt!

SV-Catering / Waffelverkauf

SV-Catering / Waffelverkauf

 

An unserer Schule finden im Laufe des Schuljahres eine Menge Veranstaltungen statt, wie beispielsweise die halbjährig stattfindenden ganztägigen Beratungstage oder auch der DG-Abend. An diesen Tagen haben wir viele Gäste und Besucher an unsere Schule. Um den Gästen eine angenehme Zeit an unsere Schule zu bieten, versorgt das Team des SV-Caterings diese mit kleinen Speisen wie Kuchen oder auch mit Fingerfood sowie mit Getränken (Kaffee, Wasser, Softgetränke und Sekt). Dazu haben wir einen zentralen Verkaufsstand im Mensabereich und viele fleißige Schülerinnen und Schüler, die auch mit Speis und Trank durch die Gänge gehen und diese dort gegen einen kleinen Obolus anbieten.

Ein mal in der Woche backt die SV frische Waffeln, die in der Schulküche verkauft werden. Dann durchströmt der Duft nach Waffeln das Ganze Haus. Hmmm lecker….

Schulhofprojekt

Schulhofprojekt

 

Im Laufe der letzten Jahren waren in den SV-Sitzungen immer wieder die Schulhöfe ein Thema – zu trist, zu wenig Möglichkeiten für Bewegungsangebote, zu wenig Sitzgelegenheit und und und …

Aufgrund der großen Unzufriedenheit und der langen Liste an kritischen Anmerkungen zum Schulhof, hat sich die SV als große Herzensangelegenheit dem wichtigen Thema Schulhof angenommen und auf der SV-Fahrt viele Ideen gesammelt sowie detaillierte Pläne zur Umsetzung dieser erstellt. Unter anderem möchten wir den Schulhof mit kleinen Spielen bemalen bzw. die Linien für die Sportfelder erneuern. Auch wollen wir den Schulhof an gewissen Stellen bepflanzen, um eine schönere Atmosphäre zu schaffen.

Auch sollen neue Sitzgelegenheiten entstehen und ein grünes Klassenzimmer, in dem wir unseren Schulgarten herrichten. Viele unserer Ideen, wie ein Wegweiserschild der verschiedenen Nationen an unserer Schule oder ein Willkommens- und Abschiedszaun mit Schlössern konnten bereits realisiert werden.

Aber es ist noch viel zu tun – wir bleiben am Ball!

Karneval

Karneval

 

Jedes Jahr im Februar wird an der Gesamtschule die fünfte Jahreszeit im großen Stil gefeiert. Unter einem von der Schülervertretung gewähltem Motto wird an einem Tag um 11:11 Uhr das Forum zu einem von der SV organisierten Fest der Kostüme und Freude. Die Schülerinnen und Schüler der SV übernehmen dabei nicht nur die Versorgung der Feiernden, sondern sind bereits im Vorfeld für den Aufbau, die Organisation und Programmplanung verantwortlich.

Tag der offenen Tür

Tag der offenen Tür

 

Einmal im Jahr öffnet die Gesamtschule Kaiserplatz ihre Tore, damit zukünftige Fünftklässler und ihre Eltern sich die Schule anschauen können. An diesem Samstag wollen die Schülerinnen und Schüler der SV sich und ihre Schule präsentieren und fungieren in großer Zahl als Kontaktpersonen für Fragen der Viertklässler/innen und der Eltern. Ebenso bieten sie an ihren „Haltestellen“ wartend Personengruppen Führungen an und können so ein Bild der Schule aus Schülersicht vermitteln.

Pfandflaschenprojekt

Pfandflaschenprojekt

 

Etwas Gutes zu tun steht ganz oben für uns als SV. Darum sammeln die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule Kaiserplatz Pfandflaschen und geben sie an die SV weiter. Mit dem Pfandgeld unterstützen wir verschiedene Projekte, über die wir auf dem SV-Seminar berichten.

SV-Seminar

SV-Seminar

 

Einmal im Jahr fahren die gewählten Klassen- und Stufensprecher/innen, sowie die gewählten Verbindungslehrer/innen nach Xanten in eine Jugendherberge, um die SV-Arbeit für das kommende Jahr zu planen und zu organisieren. An diesen Tagen wird in Arbeitsgruppen an den verschiedenen SV-Projekten gearbeitet, aber auch über SV-Planungen diskutiert und abgestimmt.

Natürlich feiern wir dort auch und haben jede Menge Spaß!

Weitere Projekte

Weitere Projekte

Wo viele Köpfe denken und arbeiten, entstehen immer neue Ideen für Projekte. So arbeiten wir momentan zum Beispiel an einem „Social Day“, an dem die gesamte Schule etwas gemeinnütziges für unsere Stadt tut. Auch möchten wir das Klassenpatenprojekt, bei dem SchülerInnen der Jahrgangsstufe 11/EF die Patenschaft für eine neue fünfte Klasse übernehmen, weiter ausbauen und langfristig etablieren. Unsere Partnerschaft mit der Emma-Christine-Grundschule in Gambia, die der Krefelder Uwe Beckers erbaut hat und somit vielen Kindern vor Ort die Chance auf Bildung bietet, werden wir in Kürze festlich durch einen Partnerschaftsvertrag festhalten. Unter dem Namen Gambia-Projekt werden wir über das Jahr verteilt kleinere und größere Aktionen starten, um Uwe Beckers und sein Team zu unterstützen.

Es lassen sich noch viele andere Dinge aufzählen, am besten kommt ihr bei der SV vorbei und arbeitet einfach mit 🙂

SV – Warum sind wir

Der Runderlass des Kultusministeriums erklärt die SV-Arbeit eigentlich schon ganz gut:


„Die SV vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit. Sie ist unbeschadet der besonderen Aufgaben ihrer Organe Sache aller Schülerinnen und Schüler, die durch sie bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule mitwirken.
Ebenso wie die Mitwirkung der Lehrkräfte und der Eltern ist auch die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der SV unverzichtbarer Bestandteil bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Deshalb sollen Lehrkräfte, Eltern und Schulaufsichtsbehörden sie bei ihrer Tätigkeit unterstützen.“

Auszug aus: Die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule (SV-Erlass)

RdErl. d. Kultusministeriums v. 22.11.1979 (GABl. NW. S. 561)1

SV – Wer sind wir

Schülersprecherin Pia Hermanns Q2 (rechts); stellvertretende Schülersprecherin Isabel Wichmann Q1 (links)
VerbindungslehrerInnen (v.l.n.r.): Herr Thies, Frau Rüskamp, Herr Singh

Schülersprecher

Felix Giessmann

Jahrgangsstufe Q2/13

Schülersprecherin

Hobbies:

Projekte:

Stellvertretende Schülersprecherin

Rojin Savas

Jahrgangsstufe Q1/ 12

Stellvertretende Schülersprecherin

Hobbies:

Projekte:

Zusammen mit den SchülersprecherInnen Felix und Rojin bilden die folgenden SchülerInnen in ihren Ämtern das SV-Team

► Eilausschuss der SV:  Felix Giessmann, Rojin Savas


► Mitglieder der Schulkonferenz und deren VertreterInnen:  Felix Giessmann, Rojin Savas, Maria Schafaff, Fatoumata M’benque, Frederik Schröter, Valeria Velasquez Manzano // Luca Wernicke, Jessica Kraffczyk, Danilo Malacasa, Aurora Barrera, Sven Wirkus, Lanelle Amah


► Finanzausschuss: Frederik Schröter, Ahmad Hajouz


► Mitglieder der Teilkonferenzen:  Felix Giessmann, Rojin Savas