SV – Satzung

Satzung der Schülervertretung der Gesamtschule Kaiserplatz

Inhaltsverzeichnis

  • Präambel
  • Schülerrat
  • Wahl und Abstimmung
  • Gültigkeit der Stimme
  • Eilausschuss
  • Aufgaben

Präambel

Die Schüler und die Schülerinnen (Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die maskuline Form verwendet) sind das höchste Gut der Schule.

Daraus resultiert, dass jeder Schüler das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern.

Für diese Rechte steht die Schülervertretung der Gesamtschule Kaiserplatz, daher ist sie befugt, Probleme des schulischen Lebens sowie Beschwerden allgemeiner Art aufzugreifen, sie mit den am Schulleben Beteiligten zu diskutieren und Lösungen zu suchen. Die Schülervertretung ist ebenso befugt, dringende Anliegen über die Schule den Schulaufsichtsbehörden vorzutragen.

Dies beinhaltet, dass die Schülervertretung und ihre Gremien an der Gesamtschule Kaiserplatz die Interessenvertretung der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, Lehrerschaft, Elternschaft und Öffentlichkeit sind. Sie ist unabhängig von religiöser Überzeugung, Herkunft, soziale Schicht, Alter und Sexualität.

Gerechtigkeit

Wer fleißig ist, bekommt gute Noten. Auch Verbesserungen sollen zur Kenntnis genommen werden. Ist der Finger oben wird man dich loben.

Gerechtigkeit sollst nicht nur du erfahren, sondern du sollst dich auch gerecht gegenüber deinen Mitmenschen verhalten. Wir verhalten uns alle fair und gerechtuntereinander.

Schülervertretung (Im Folgenden SV)

1. Die Schülervertretung ist das oberste demokratische Vertretungsgremium der gesamten Schülerschaft.

2. Die SV-Sitzung ist Ort der freien Meinungsäußerung der Schüler. Dementsprechend werden alle Anträge und Meinungen gehört.

3. Die SV gilt als beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder bei einer Abstimmung oder einer Wahl anwesend sind (SchulG NRW §63 (5)).

4. Zu seiner Sitzung treffen sich alle Klassen- sowie Stufensprecher mit ihrem Vertreter und diskutieren schülerrelevante Themen, planen Veranstaltungen und wählen die Schülersprecher und die Gremien (SV-Erlass §2.1 bis §2.6).

5. SV-Sitzungen finden während der Schulzeit als Pflichtveranstaltung für Klassensprecher und Stufensprecher statt. Bei ihrem Fehlen sind deren Stellvertreter dazu verpflichtet, sie zu vertreten.

6. Als Tagungsort fungiert das Forum.

7. Die Schülersprecher organisieren und leiten die Schülerratssitzung. Die SVLehrerInnen stehen beratend zur Seite. In Absprache kann auch ein SV-Lehrer die Organisation und die Leitung übernehmen. Auch können Aufgaben geteilt werden.

8. Eine Einladung muss fristgerecht an die Mitglieder der SV eine Woche vor der Sitzung erfolgt sein. Die Einladung muss folgende Punkte beinhalten: Termin (Datum, Wochentag, Uhrzeit), Ort, Tagesordnungspunkte.

9. Alle Klassensprecher, Stufensprecher und SV-Lehrer sowie deren Stellvertreter erhalten diese Einladung.

10.Vor Beginn der Sitzung sind zwei Protokollanten zu bestimmen. Das Protokoll muss innerhalb von einer Woche an die Schülersprecher geschickt werden.

11.Arbeits- und Projektgruppen, Gremien oder Initiativgruppen können zur Verfolgung von SV-Zielen eingerichtet werden. Ihre Vorschläge sind der SV zur Abstimmung vorzulegen.

12.Die SV muss spätestens 5 Wochen nach Schulbeginn zusammentreten, um die Wahlen durchzuführen.

Wahlen und Abstimmung

1. Wahlen erfolgen nach demokratischen Prinzipien.

2. Abstimmungen, davon ausgenommen sind personenbezogene Wahlen, erfolgen in der Regel durch Handzeichen.

3. Stellt 1/5 der Stimmberechtigten den Antrag auf eine geheime Abstimmung, so muss diesem stattgegeben werden.

4. Personenbezogene Wahlen erfolgen mittels Wahlzettel.

5. Bei Personenbezogenen Wahlen kann ein Antrag auf Wiederwahl gestellt werden. Über diesen ist zunächst abzustimmen (Mehrheitsentscheid)

Geleitet werden die Wahlen durch die Schülersprecher.

1. Gewählt ist der Kandidat, der sich um ein Amt bewirbt, und die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann.

2. Die Klassen- und Stufensprecher und Vertreter werden zu Beginn des Schuljahrs gewählt. Das heißt, dass ihre Amtszeit ein Schuljahr beträgt.

3. Stimmberechtigt sind die erst gewählten Klassensprecher in den Klassen der Sekundarstufe 1. Für die Oberstufe gilt ein stimmberechtigter Vertreter pro 20 Schüler.

4. Stellvertretende Klassen- und Stufensprecher sind bei Anwesenheit der Klassen- und Stufensprecher bei Abstimmungen und Wahlen des Schülerrates nicht stimmberechtigt.

Ist der Klassen- und Stufensprecher aus persönlichen Gründen verhindert, wird die Stimme automatisch an den stellvertretenden Klassen- und Stufensprecher übertragen.

5. Bei Wahlen bzw. bei geheimen Abstimmungen wird eine Wahlkommission bzw. eine Abstimmungskommission gebildet. Sie besteht aus drei Schülerratsmitglieder. Alle drei dürfen keine Wahlkandidat sein. Sie werden aus den Reihen des Schülerrates benannt.

6. Wenn eine Abstimmung unentschieden ausgeht, entscheiden die Schülersprecher nach bestem Gewissen.

Abstimmungsverfahren

1. Zuerst müssen die Kandidaten über Aufgaben, Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.

2. Die Schülersprecher erstellen die gültige Lister aller Kandidaten.

3. Jeder Klassen – bzw. Stufensprecher darf pro Wahl nur eine Stimme abgeben.

4. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.

5. Die gewählten Vertreter werden gefragt, ob sie die Wahl annehmen möchten.

Wahl der Schülersprecher/stellvertretenden Schülersprecher

1. Der Schülersprecher wird vom wahlberechtigten Anteil der SV für ein Jahr gewählt.

2. Die Kandidaten werden aus den Reihen der SV genannt.

3. Die Schüler sollen sich vor dem Wahlgang vorstellen.

4. Der stellvertretende Schülersprecher steht in seinem zweiten Jahr automatisch zur Wiederwahl. Auf Antrag kann eine Abwahl stattfinden.

5. Eine Abwahl während des Schuljahres ist mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Schülerrates zulässig.

Wahl der Vertreter für die Schulkonferenz

Wahl der Vertreter für Finanzen

1. Die Vertreter für die o.g. Ämter werden vom wahlberechtigten Anteil der SV in der ersten Sitzung des Schuljahres für ein Jahr gewählt.

2. Zur Wahl können alle Stufensprecher und Klassensprecher ab Klasse 7 stehen.

3. Die Schüler sollen sich vor dem Wahlgang vorstellen und ihre Motivation bekannt geben.

Wahl der Verbindungslehrer

1. Die Verbindungslehrer (SV-Lehrer) werden vom wahlberechtigten Anteil des Schülerrates für ein Jahr gewählt.

2. Alle Mitglieder des Schülerrates können Kandidaten vorschlagen. Die Schulleitung fragt in der ersten Lehrerkonferenz das Interesse am Amt des Verbindungslehrers ab und informiert die SV-Spitze darüber

3. Für die Schülerzahl der Gesamtschule Kaiserplatz sollen drei Verbindungslehrer gewählt werden

4. Es kann ein Antrag auf Wiederwahl gestellt werden. Über diesen ist zunächst abzustimmen (Mehrheitsentscheid)

Wahlzettel

Gültigkeit der Stimme

1. Wahlzettel ohne Angaben gelten als Stimmenthaltung

2. Ungültig sind Wahlzettel, 1. aus denen sich die Stimmen des Kandidaten nicht eindeutig ergibt, 2. die einen Vorbehalt oder Zusatz enthalten oder 3. die mehr als die zu wählende Anzahl an Kandidaten enthalten.

Benennung im Protokoll

Bei personenbezogenen Wahlen werden im Protokoll keine Stimmzahlen genannt. Es wird lediglich mit „mehrheitlich gewählt“ vermerkt.

Eilausschuss

1. Der Eilausschuss fasst im Eilverfahren Beschlüsse, wenn es vorher nicht möglich war, eine SV-Sitzung einzuberufen.

2. Er setzt sich zusammen aus dem Schülersprecherteam, den SV-Lehrern, den Beauftragten für Finanzen, sowie den Vertretern für die Schulkonferenz.

3. Er kann Beschlüsse fassen, wenn aus den o.g. Bereichen mindestens die Hälfte der Amtsinhaber anwesend sind.

4. Den Eilausschuss führt der Schülersprecher.

5. Der Eilausschuss hat gegenüber der SV Informationspflicht.

6. Beschlüsse werden durch demokratische Abstimmung geregelt.

7. Die SV hat das Recht, gefasste Beschlüsse des Eilausschusses nachträglich zu diskutieren und dann entweder zu bestätigen oder ggf. zu widerrufen.

Aufgaben der Ämter

1. Alle Ämter in der Schülervertretung müssen nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle der Schülerschaft ausgeführt werden.

2. Alle Amtsinhaber sind an die Satzung der Schülervertretung gebunden.

3. AlleAmtsinhaber müssen mit der Satzung der Schülervertretung vertraut sein.

Die Aufgabe der Schülersprecher

1. Der Schülersprecher ist der oberste Repräsentant der Schülerschaft.

2. Er beruft Schülerratssitzungen ein, organisiert deren Tagesordnung und leitet die Sitzung.

3. Er hält Kontakt zur Schulleitung und koordiniert SV-Aktionen mit der Schulleitung und den SV-Lehrern.

4. Er ist verantwortlich für die Organisation und Planung sämtlicher SVVeranstaltungen. Er kann allerdings Zuständigkeiten für bestimmte Bereiche und Aufgaben auf andere vertrauensvolle Personen übertragen.

5. Der Schülersprecher sollte über die Arbeit aller Projektgruppen informiert sein, er muss in mindestens einer Projektgruppe mitwirken.

6. Der Schülersprecher ist Ansprechpartner der Schüler bei schulischen Problemen, insbesondere bei Konflikten mit Lehrern.

7. Er kümmert sich um SV-Post und den sonstigen hausinternen und –externen Schriftverkehr der Schülervertretung.

8. Er ist für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, kann diese Aufgabe aber auch auf andere SchülerInnen der Schülervertretung übertragen.

9. Er sorgt aktiv für die Einhaltung der SV-Satzung.

10. Er bemüht sich um Kontakt zu anderen Schulen, insbesondere zu Partnerschulen und Schulen im Krefelder Raum.

11. Der Schülersprecher stellt gleichzeitig einen Teil des Eilausschusses der Schülervertretung dar (§ 3, Abs.2). Dieser wird von dem Schülersprecher geleitet.

12. Er hat gegenüber allen Organen der Schülervertretung Informationspflicht und ist gegenüber der SV rechenschaftspflichtig.

13. Er prüft alle Protokolle (in Absprache mit der SV-Spitze) leitet dieses an die Klassen, Jahrgangsstufen, Verbindungslehrer und Schulleitung. Ebenfalls veröffentlicht er es am SV-Brett.

Die Aufgabe der stellvertretenden Schülersprecher

1. Die stellvertretenden Schülersprecher unterstützen die Schülersprecher in ihrem Amt.

2. Die stellvertretenden Schülersprecher sind die Repräsentanten der Schülerschaft.

3. Sie übernehmen im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit der Schülersprecher deren Aufgaben vorübergehend.

4. Der stellvertretende Schülersprecher stellt gleichzeitig einen Teil des Eilausschusses der Schülervertretung dar.

5. Der stellvertretende Schülersprecher sollte über die Arbeit aller Projektgruppen informiert sein, er muss in mindestens einer Projektgruppe mitwirken.

6. Er hat gegenüber allen Organen der Schülervertretung Informationspflicht und ist gegenüber der SV rechenschaftspflichtig.

Die Aufgaben der Vertreter für die Schulkonferenz

1. Die Vertreter vertreten die SV in der Schulkonferenz. Sie sind in ihren Entscheidungen frei, sie sind jedoch den Interessen der Schülerschaft verpflichtet. Es ist oberstes Gebot das Wohl der Schülerschaft in der Schulkonferenz zu wahren, zu verteidigen und zu mehren.

2. Sie haben gegenüber allen Organen der Schülervertretung Informationspflicht und sind gegenüber der SV rechenschaftspflichtig.

Die Aufgaben des Kassenwarts & der Kassenprüfer

1. Sie verwalten gemeinsam mit der SV-Spitze die Finanzen der Schülervertretung.

2. Der Kassenwart darf von sich aus kein Geld ausgeben. Leiter einer Projekt-Gruppe müssen mit einem Finanzierungsanliegen an den Kassenwart herantreten und die Ausgabe darlegen und begründen. Dieser kontaktiert die SV-Spitze, welche als beratende Instanz in den Prozess involviert ist. Der Kassenwart stellt in Absprache mit der SV-Spitze Anträge an den Förderverein.

3. Kassenwart und Kassenprüfer müssen auf der ersten Schülerratssitzung im neuen Schuljahr einen Rechenschaftsbericht über das letzte abgelaufene Schuljahr vorlegen. In diesem Rechenschaftsbericht müssen sich sämtliche Daten mit Belegen wiederfinden. Um dies zu tun, setzten sich Kassenwart und -prüfer vor der ersten SV-Sitzung zusammen.

Die Aufgaben der Verbindungslehrer

1. Die Verbindungslehrer beraten und fördern die SchülerInnen in SVAngelegenheiten.

2. Sie nehmen an der Schülerratssitzung teil.

3. Sie unterstützen das Schülersprecherteam bei ihren Aufgaben und können in Absprache mit dem Schülersprecherteam an den Gesprächen mit der Schulleitung teilnehmen.

4. Sie setzen sich innerhalb des Lehrerkollegiums für die Interessen der Schülerschaft ein.

5. Sie sind bei Bedarf auch zuständig für die Planung und Durchführung von SVVeranstaltungen. Jeder SV-Lehrer sollte über die Arbeit aller Projektgruppen informiert sein, er muss in mindestens einer Projektgruppe mitwirken.

6. Sie haben gegenüber allen Organen der Schülervertretung Informationspflicht, soweit sie dabei nicht andere Pflichten verletzten.

7. Mindestens ein SV-Lehrer steht den Vertretern der Schülerschaft in der Schulkonferenz beratend zur Seite.

Die Aufgaben der Stufensprecher

1. Die Stufensprecher müssen ihre Stufe über alle SV-Angelegenheiten schnellstmöglich informieren. Dies erfolgt durch die Vorstellung des Protokolls der SV-Sitzung in den Deutschkursen (Jg. 11) oder den LK-Bändern (Jg. 12+13) oder durch Einberufung einer SV-Stunde für die jeweilige JGST.

2. Sie müssen sich auf die Schülerratssitzung vorbereiten, indem sie vorher mit ihrer Stufe über Wünsche, Ziele und Anregungen diskutieren.

3. Die Stufensprecher müssen an der Schülerratssitzung teilnehmen, bei Verhinderung die Stellvertreter, und dort die Interessen ihrer Stufe vertreten.

4. Die Stufensprecher sollen, an den Arbeitsgruppen, Initiativgruppen und anderen Gremien aktiv teilnehmen.

5. Sie vertreten die Stufe auch gegenüber Lehrern und Stufenkoordinatoren.

Die Aufgaben der Klassensprecher

1. Die Klassensprecher müssen ihre Klasse über alle SV-Angelegenheiten informieren. Dies erfolgt in einer SV-Stunde in der jeweiligen Klasse, sobald das Protokoll der SV-Sitzung verteilt wurde.

2. Sie müssen sich auf die Schülerratssitzung vorbereiten, indem sie vorher mit ihrer Klasse über Wünsche, Ziele und Anregungen diskutieren.

3. Die Klassensprecher müssen an der Schülerratssitzung teilnehmen, bei Verhinderung die Stellvertreter, und dort die Interessen ihrer Klassen vertreten.

4. Die Klassensprecher sollen an den Arbeitsgruppen, Initiativgruppen und anderen Gremien aktiv teilnehmen.

5. Sie vertreten die Klasse auch gegenüber Lehrern.

Finanzierung

Die SV ist ein sich selbst finanzierendes Organ. Zu Beginn eines jeden Jahres sammelt die SV in jeder Klasse den SV-Euro ein. Hierzu wird allen Klassen erklärt, was mit dem Geld geplant ist.

Einnahmen aus regelmäßigen Projekten oder Aktionen (z.B. Waffelbacken/Karnevalsfeier) kommen der SV zu Gute.

Sonstiges

Zeugnisbemerkung: Das Amt des Klassen- bzw. Stufensprechers und deren Vertreter wird auf dem Zeugnis durch die Klassenlehrer vermerkt.

Besonderes Engagement für die Schulgemeinschaft soll zusätzlich auf dem Zeugnis vermerkt werden. Diese Aufgabe liegt bei den Verbindungslehrern.

Inkrafttreten

Diese Satzung wurde durch Beschluss der Sitzung der Schülervertretung der Gesamtschule Kaiserplatz vom 20.09.2019 angenommen und tritt durch Unterschrift durch das gewählte Schülersprecherteam sowie die SV-LehrerInnen in Kraft.

Gemäß SV-Erlass bedarf es keiner Genehmigung der Schule oder des Schulträgers.

Download der Satzung der Schülervertretung der Gesamtschule Kaiserplatz