Arbeitsgemeinschaften

An der Gesamtschule Kaiserplatz findet nachmittags Unterricht statt. Daneben besteht der Anspruch, den SchülerInnen Anreize für eine sinnvolle und motivierende Freizeitgestaltung zu bieten. Daher gibt es für die SchülerInnen der Sekundarstufe I ein breites Angebot an Arbeitsgemeinschaften (AG), die sie zu Beginn des Schuljahres mit der Auflage wählen, diese bis zum Ende des Schuljahres zu belegen. Dabei können sie zwischen sportlichen, musisch-künstlerischen, naturwissenschaftlichen und anderen Schwerpunkten eine Wahl treffen. Die AG findet an einem Nachmittag in der Woche statt.

Die Arbeitsgemeinschaften werden nicht benotet, allerdings wird der Einsatz in der AG durch ein dreistufiges Bewertungssystem auf dem Zeugnis honoriert. Für herausragende Verdienste in einer AG können separate Bescheinigungen für das Kompetenzportfolio ausgestellt werden. Dies gilt insbesondere für solche Arbeitsgemeinschaften, die hohe fachliche Ansprüche stellen und sich an interessierte und in dem Bereich leistungsstarke SchülerInnen richten.

Die Arbeitsgemeinschaften werden von LehrerInnen, KünstlerInnen, Eltern und externen Kräften geleitet.

Das AG-Programm für das Schuljahr 2018/19 umfasste diese Angebote, die im laufenden Schuljahr wegen Personalmangels leider eingeschränkt werden mussten:

  • Sportliche Angebote: Basketball, Eishockey, Feldhockey, Fußball, Handball, Judo, Klettern, Rudern, Selbstverteidigung, Volleyball

  • Künstlerisch-musische Angebote: Aquarellmalen, Band, Hörspiel, Plastisches Gestalten, Tanz für Jungen, Tanztheater für Mädchen, Zeichnen

  • Lebenspraktische Angebote: Computer, Handarbeit, Kochen und Backen, Nähen an der Nähmaschine

  • Naturwissenschaftliche Angebote: Naturforscher, Zoo

Die Arbeitsgemeinschaften der Abteilung I (Klassen 5-7) finden in der Regel am Mittwoch- und die der Abteilung II (Klassen 8-10) am Dienstagnachmittag statt. Die Teilnahme an einer AG ist obligatorisch, allerdings können Eltern ihr Kind davon entpflichten, wenn sie dies bei der Klassenleitung beantragen und die Abmeldung begründen.