Der Runderlass des Kultusministeriums erklärt die SV-Arbeit eigentlich schon ganz gut:
„Die SV vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit. Sie ist unbeschadet der besonderen Aufgaben ihrer Organe Sache aller Schülerinnen und Schüler, die durch sie bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule mitwirken.
Ebenso wie die Mitwirkung der Lehrkräfte und der Eltern ist auch die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der SV unverzichtbarer Bestandteil bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Deshalb sollen Lehrkräfte, Eltern und Schulaufsichtsbehörden sie bei ihrer Tätigkeit unterstützen.“
Auszug aus: Die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule (SV-Erlass)
RdErl. d. Kultusministeriums v. 22.11.1979 (GABl. NW. S. 561)1