Förderverein

Ein wichtiges Organ der Elternarbeit ist der Förderverein, der aus circa 350 Mitgliedern besteht und viele Projekte an der Gesamtschule Kaiserplatz finanziell unterstützt, die sich im Schulprogramm etabliert haben. Ohne die engagierten aktiven Eltern, die die Verwaltung und Organisation des Vereins unterhalten, wäre die erfolgreiche Arbeit des Fördervereins nicht möglich. Bei regelmäßigen Treffen werden inhaltlich viele Projektideen diskutiert, denen der Förderverein immer sehr aufgeschlossen begegnet. Bei Veranstaltungen wie beispielsweise Abschlussfeiern oder beim Tag der offenen Tür ist der Förderverein mit einem Getränkestand regelmäßig vertreten.

 

Förderverein der Gesamtschule Kaiserplatz

OFFENE VORSTANDSSITZUNG

Donnerstag, den 2. November 2023

um 19:00 Uhr im Selbstlernzentrum (SLZ)

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!

Flyer des Fördervereins

Vorausdenker 2023 – Jetzt abstimmen!

 

Neue Mitglieder sind uns jederzeit herzlich willkommen. Ob ehemalige Schülerinnen und Schüler, ob Eltern, Großeltern und Paten, ob mittelständisches Unternehmen oder Großkonzern.
Wir brauchen jeden, der sich für die Belange unserer Schule einsetzen möchte, mit seinem persönlichen Beitrag.

Der Mindestbeitrag beträgt 12 Euro im Jahr, Sie können Ihren Beitrag aber auch gern selbst erweitern. Die Beträge werden von uns mittels Lastschrift direkt vom Bankkonto abgebucht. Dies erleichtert uns die Arbeit sehr.

Das Beitrittsformular für den Förderverein können Sie hier herunter laden und gerne vollständig ausgefüllt senden an:

Förderverein der
Gesamtschule Kaiserplatz e.V.
Kaiserplatz 50
47800 Krefeld

Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
◦ Austritt
◦ Ausschluss

Der Austritt kann nur schriftlich erfolgen mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres.
Der Ausschluss kann erfolgen:
◦ wenn ein Mitglied länger als ein Jahr mit seinen Beiträgen im Rückstand ist und
◦ trotz Mahnung nicht innerhalb von drei Monaten bezahlt hat.
◦ Stundung kann gewährt werden.
◦ wenn ein Mitglied den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.  Berufung an die Mitgliederversammlung ist zulässig. 
Rückzahlung geleisteter Beiträge findet weder bei Austritt noch bei Ausschluss statt.
Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied bleibt verpflichtet, den im letzten Jahr seiner Mitgliedschaft fälligen Jahresbeitrag zu zahlen.