Förderverein

Ein wichtiges Organ der Elternarbeit ist der Förderverein, der aus circa 350 Mitgliedern besteht und viele Projekte an der Gesamtschule Kaiserplatz finanziell unterstützt, die sich im Schulprogramm etabliert haben. Ohne die engagierten aktiven Eltern, die die Verwaltung und Organisation des Vereins unterhalten, wäre die erfolgreiche Arbeit des Fördervereins nicht möglich. Bei regelmäßigen Treffen werden inhaltlich viele Projektideen diskutiert, denen der Förderverein immer sehr aufgeschlossen begegnet. Bei Veranstaltungen wie beispielsweise Abschlussfeiern oder beim Tag der offenen Tür ist der Förderverein mit einem Getränkestand regelmäßig vertreten.

 

Förderverein der Gesamtschule Kaiserplatz

OFFENE VORSTANDSSITZUNG

Mittwoch, den 14. Mai 2024

um 19:00 Uhr im Selbstlernzentrum (SLZ)

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!

Flyer des Fördervereins

1. Januar 2024 Fahrt des 10er-Jahrgangs nach Bonn zum Haus der Geschichte

2. Oktober 2023 1. Platz LBS Vorrausdenker Wettbewerb mit dem Projekt "Alpine Climate Summit"

3. Juni 2023 Charity-Run Stadtwald in Krefeld

Neue Mitglieder sind uns jederzeit herzlich willkommen. Ob ehemalige Schülerinnen und Schüler, ob Eltern, Großeltern und Paten, ob mittelständisches Unternehmen oder Großkonzern.
Wir brauchen jeden, der sich für die Belange unserer Schule einsetzen möchte, mit seinem persönlichen Beitrag.

Der Mindestbeitrag beträgt 12 Euro im Jahr, Sie können Ihren Beitrag aber auch gern selbst erweitern. Die Beträge werden von uns mittels Lastschrift direkt vom Bankkonto abgebucht. Dies erleichtert uns die Arbeit sehr.

Das Beitrittsformular für den Förderverein können Sie hier herunter laden und gerne vollständig ausgefüllt senden an:

Förderverein der
Gesamtschule Kaiserplatz e.V.
Kaiserplatz 50
47800 Krefeld

Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
◦ Austritt
◦ Ausschluss

Der Austritt kann nur schriftlich erfolgen mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres.
Der Ausschluss kann erfolgen:
◦ wenn ein Mitglied länger als ein Jahr mit seinen Beiträgen im Rückstand ist und
◦ trotz Mahnung nicht innerhalb von drei Monaten bezahlt hat.
◦ Stundung kann gewährt werden.
◦ wenn ein Mitglied den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.  Berufung an die Mitgliederversammlung ist zulässig. 
Rückzahlung geleisteter Beiträge findet weder bei Austritt noch bei Ausschluss statt.
Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied bleibt verpflichtet, den im letzten Jahr seiner Mitgliedschaft fälligen Jahresbeitrag zu zahlen.

I. Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

§ 1 Name
Der Verein hat den Namen “Förderverein der Gesamtschule Kaiserplatz”. Er ist in das Vereinsregister einzutragen.

§ 2 Sitz
Der Verein hat seinen Sitz in Krefeld.

§ 3 Zweck
Der Verein fördert die Erziehungs- und Bildungsarbeit an der Gesamtschule Kaiserplatz, indem er für den sachlichen und personellen Ausbau der Schule zusätzliche Finanzmittel bereitstellt.
Er fördert Projekte nur dann, wenn entweder der Schulträger nicht zuständig ist, oder wenn sichergestellt ist, dass der Schulträger den Anteil, zu dem er verpflichtet ist, übernimmt.
Der Verein kann besondere Veranstaltungen der Schule finanziell unterstützen.
Ferner trägt er die Arbeit der Elternvertretung, soweit sie nicht durch den Etat bei der Schulbehörde gesichert ist.
Der Verein hat auch die Aufgabe, die Arbeit des Lehrer-kollegiums an der Gesamtschule Kaiserplatz ideell zu unter-stützen, sowie die Interessen der Schule in der Öffentlichkeit zu fördern. Hierzu zählt das Bemühen um Informationen der Öffentlichkeit über Ziele und Arbeitsweisen der Gesamtschule.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein-nützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

§ 4 Zweckbindung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5 Mittel
Die zur Erreichung seiner Zwecke nötigen Mittel erwirbt der Verein durch:
• Mitgliedsbeiträge
• Spenden und Stiftungen
• sonstige Erträge

Die Höhe des Mindestbeitrages wird von der Mitglieder-versammlung festgesetzt.

§ 6 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

II. Mitgliedschaft

§ 7 Mitglieder
Mitglieder des Vereins kann werden:
a) jede natürliche Person
b) jede juristische Person
c) andere Vereinigungen

§ 8 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Anmeldung beim Vorstand durch den Vorstand.
Die Mitgliedschaft wird mit der Aushändigung einer Aufnahme-bestätigung wirksam.

§ 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet:
a) die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern
b) den laufenden Jahresbeitrag bargeldlos zu leisten.

Die Mitglieder haben das Stimmrecht in der Mitgliederversam-mlung und sind berechtigt, dem Vorstand und der Mitglieder-versammlung Anträge vorzulegen.

§ 10 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch: a) Austritt
b) Ausschluss

Der Austritt kann nur schriftlich erfolgen mit vierteljährlicher Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres.

Der Ausschluss kann erfolgen:

a) wenn ein Mitglied länger als ein Jahr mit seinen Beiträgen im
Rückstand ist und trotz Mahnung nicht innerhalb von drei
Monaten bezahlt hat. Stundung kann gewährt werden.

b) wenn ein Mitglied den Zwecken des Vereins zuwiderhandelt.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Berufung an die Mitgliederversammlung ist zulässig.

Rückzahlung geleisteter Beiträge findet weder bei Austritt noch bei Ausschluss statt. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied bleibt verpflichtet, den im letzten Jahr seiner Mitgliedschaft fälligen Jahresbeitrag zu zahlen.

III. Verwaltung des Vereins

§ 11 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

§ 12 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens ein-mal jährlich einberufen.
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitglieder-versammlung einberufen.
Der Vorstand muss eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn dies mit Angabe des Zwecks beantragt wird
a) von einem Zehntel der Mitglieder
b) von den Kassenprüfern

§ 13 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung beschließt über
1. Wahl des Vorstandes
2. Wahl der Kassenprüfer
3. Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes des Vor-
standes und des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer sowie
Erteilung der Entlastung
4. Festsetzung des Mindestbeitrages
5. Satzungsänderungen

§ 14 Beschlussfassung
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Für Satzungsänderung und Auflösung gelten Sonderbestimmungen.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Für korporative Mitglieder ist je ein Vertreter stimm-berechtigt, der von der Korporation nach ihrer Geschäfts-ordnung bestimmt worden ist.
Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

§ 15 Satzungsänderung und Auflösung
Für die Satzungsänderung ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller bei der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Das Votum kann schriftlich abgegeben werden. Satzungsänderungen, welche die in § 3 genannten gemeinnützi-gen Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des Finanz-amtes.
Zur Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von vier Fünfteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Korporative Mitglieder haben bei Beschlüssen zu 1. und 2. je eine Stimme wie in § 14 (2).

§ 16 Vorstand
Der Vorstand besteht aus
a) der/dem 1. Vorsitzenden
b) mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzenden
c) der Schriftführerin/dem Schriftführer
d) der Kassiererin/dem Kassierer
e) Beisitzern
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitglieder-versammlung in jeweils gesonderten Abstimmungen mit einfacher Mehrheit für zwei Jahre gewählt.
Die/der 1. Vorsitzende – bei seiner Verhinderung zwei Stellver-treter gemeinsam – vertritt zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes den Verein im Sinne des § 26 BGB.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversamm-lung. Er entscheidet insbesondere über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Der Vortstand kann weitere Mitglieder zu Beiratsmitgliedern berufen.
Der Kassierer verwaltet die Vereinskasse. Zahlungsanwei-sungen bedürfen der Unterschrift des Kassierers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.
Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatz bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.

§ 17 Niederschriften
Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzufassen. Die Niederschriften werden vom Sitzungsleiter und vom Protokollanten unterzeichnet.
Der Vorstand ist verpflichtet, Satzungsänderungen, Vorstands-änderungen und Auflösung des Vereins dem Amtsgericht und dem Finanzamt mitzuteilen.
Jedes Vereinsmitglied kann alle Niederschriften einsehen.

§ 18 Rechnungsprüfung
Die Kassenprüfung erfolgt halbjährlich durch zwei Kassen-prüfer, die dem Vorstand nicht angehören dürfen.
Die Kassenprüfer tragen die Kassenberichte der ordentlichen Mitgliederversammlung vor.
Die Kassenprüfer bleiben ein Jahr im Amt. Wiederwahl ist zulässig.

§ 19 Vermögensbildung
Bei Auflösung des Vereins wird das Vermögen der Stadt für schulische Zwecke der Gesamtschule Kaiserplatz zur Verfügung gestellt. Das gleiche gilt bei Wegfall seines bishe-rigen Zweckes.

Krefeld, 10. 11. 2009

Diese Satzung wurde mit Eintragung ins Vereinsregister 13.04.2005 wirksam.

 

Gerne nehmen wir freie Spenden von Mitgliedern und Nichtmitgliedern entgegen, denn große Anschaffungen lassen sich natürlich nur mit zusätzlichen Einnahmen realisieren.

Immer häufiger müssen wir als Förderverein da einspringen, wo eigentlich die Stadt Krefeld oder andere zuständig wären.

Sie können aber auch mit einer zweckgebundenen Spende einzelne Projekte unterstützen, wie z. B. die Umsetzung des Farbkonzeptes nach neuesten pädagogischen Erkenntnissen, die Verbesserung der technischen Ausstattung der Schule sowie technische Neuanschaffungen für den naturwissenschaftlichen Unterricht oder ein Schulfest, in Absprache mit dem Schulleiter. Dafür müssen Sie nur auf Ihrer Überweisung den Spendenzweck angeben.

Unsere Bankverbindung lautet:

Sparkasse Krefeld

IBAN: DE86 3205 0000 0000 3241 29

BIC: SPKRDE 33 XXX

Unser Verein ist durch Bescheid des zuständigen Finanzamtes als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Wir sind daher berechtigt, auf Wunsch steuermindernde Spendenbescheinigungen auszustellen. Soweit die Spende 100 Euro nicht übersteigt genügt dem Finanzamt der Überweisungs- bzw. Abbuchungs-Beleg.

Wir sind über das Sekretariat der Gesamtschule Kaiserplatz oder per E-Mail erreichbar:

Förderverein der Gesamtschule Kaiserplatz e.V.

c/o Gesamtschule Kaiserplatz

Kaiserplatz 50

Telefon: 02151/ 53990

E-Mail: foerderverein@gesamtschule-kaiserplatz.de

Datenschutzerklärung

1 Information über die Erhebung personenbezogener Daten

(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.

(2) Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist der Förderverein der Gesamtschule am Kaiserplatz e.V., vertreten durch den Vorstand, Kaiserplatz 50, 47800 Krefeld (siehe unser Impressum).

(3) Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

(4) Falls wir für einzelne Funktionen unseres Angebots auf beauftragte Dienstleister zurückgreifen oder Ihre Daten für werbliche Zwecke nutzen möchten, werden wir Sie untenstehend im Detail über die jeweiligen Vorgänge informieren.

2 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

(1) Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

(2) Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

(3) Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

(4) Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

(5) Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

3 Datenlöschung und Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

4 Ihre Rechte

(1) Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

– Recht auf Auskunft,

– Recht auf Berichtigung oder Löschung,

– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,

– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,

– Recht auf Datenübertragbarkeit.

(2) Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

5 Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch unserer Website

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– IP-Adresse

– Datum und Uhrzeit der Anfrage

– Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)

– Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

– Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode

– jeweils übertragene Datenmenge

– Website, von der die Anforderung kommt

– Browser

– Betriebssystem und dessen Oberfläche

– Sprache und Version der Browsersoftware.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

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(4) Soweit unsere Dienstleister oder Partner ihren Sitz in einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumen (EWR) haben, informieren wir Sie über die Folgen dieses Umstands in der Beschreibung des Angebotes.

7 Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten

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